Allgemeine Geschäftsbedingungen Extreme Trail zum Download
AGBs Extreme Trail Kurse
Geschäftsbedingungen ab 01.01.2025
Anmeldung,Buchung
Mit der Absendung der schriftlichen Anmeldung, per Anmeldeformular, bietet der Kursteilnehmer den Abschluss zur Buchung des gewählten Kurses verbindlich an. Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters, die nach Überweisung des kompletten Kursbeitrages (ohne Unterstellkosten für die Box) erfolgt, bestätigt. Erst dann ist Ihr Kursplatz fest für Sie reserviert.
Zahlungen - Auslandszahlungen
Bitte zahlen Sie sofort nach Ihrer schriftlichen Kursanmeldung den Kursbeitrag, spätestens innerhalb 7 Werktagen. Erst nach Geldeingang und der schriftlichen Bestätigung des Geldeinganges per Mail durch Annika Roemer ist Ihr Kursplatz sicher. Sollten Sie nicht innerhalb der genannten Frist überweisen, fühle ich mich frei den Kursplatz anderweitig zu vergeben, ohne Sie gesondert darüber zu informieren.
Bei Zahlungen aus dem Ausland achten Sie bitte darauf, dass ggf. fällige Gebühren oder Währungsschwankungen von Ihnen zu tragen sind.
Rücktritt des Teilnehmers
Sie können bis einen Tag vor dem 1. Kurstag vom Kurs zurücktreten, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen. Der Ersatzteilnehmer und dessen Pferd müssen die AGB's anerkennen und die geforderten Bedingungen erfüllen. Wir erstatten den Kursbeitrag nicht zurück, Sie müssen die Zahlung von dem Ersatzteilnehmer selber einfordern. Über den Wechsel des Teilnehmers müssen Sie den Veranstalter schriftlich, per mail, informieren.
Treten Sie von Ihrem Kursplatz zurück, ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, so fallen bis 3 Monate vor Kursbeginn 50,- € Aufwandsentschädigung an. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt erfolgt keinerlei Rückerstattung mehr.
(Ich rate Ihnen dringend an, eine Seminar/Reiserücktrittsversicherung bzw. -abbruchversicherung abzuschließen! Hier können Sie sich, je nach Leistungsumfang, schon ab ca. 15,-€ gegen den finanziellen Schaden absichern, der Ihnen durch eine Nicht-Teilnahme oder einen Abbruch des Kurses entstehen könnte.)
Kann der angemeldete Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Kurs/Seminar mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Sie können aber ein anderes Pferd mitbringen.
Widerrufsrecht
Ausschluss des Widerrufrechtes nach § 312b Abs. 3 BGB (Dienstleistung im Bereich Freizeitgestaltung)
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt zurückzutreten oder zu kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder das Verhalten gegenüber dem Pferd nicht fair und tierschutzrechtlich konform ist, oder der Teilnehmer zu wenig Kontrolle über sein Pferd hat.
Das Pferd mit einem unerlaubten Hufschutz ausgestattet ist: Widia-Stifte, Stollen o.ä..
Das Pferd gefährliche Verhaltensweisen zeigt, indem es beispielsweise Menschen oder andere Pferde attackiert, gezielt schlägt, beißt, steigt usw..
Das Pferd offensichtlich krank ist, unter Schmerzen leidet, lahmt oder in schlechtem Allgemeinzustand ist.
Wenn die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt wurde.
Bis 1 Woche vor Kursbeginn:
Wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird der Teilnehmer schriftlich, per Mail informiert und die Zahlung in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden (geplatzte Urlaubsplanung, Kosten für Hotelzimmer etc.)
Absagen durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt
Wird ein Kurs infolge, bei Ausschreibung nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen, gefährlichen Wetterlagen mit offizieller Warnung durch den deutschen Wetterdienst oder vergleichbaren Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs /das Seminar an einem Ersatztermin durchzuführen oder ausfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Darüber hinaus können keine Ansprüche (z.B. für Stornokosten des Hotels, geplatzte Urlaubsplanung etc.) geltend gemacht werden.
Pferde und Kursablauf
Teilnehmende Pferde müssen frei von ansteckenden Erkrankungen sein und aus einem gesunden Bestand kommen.
Hufschutz mit Stollen oder Widia-Stiften ist auf der Anlage untersagt und führt zum Ausschluss des Pferdes.
Pferde über 700 Kg können manche Holzhindernisse nicht oder nur eingeschränkt nutzen.
Unterricht/Kurse auf dem Extreme Trail Park beinhalten die Arbeit an den dort aufgestellten Hindernissen. Grundkenntnisse des Teilnehmers im Umgang mit Pferden und Basisausbildung des Pferdes sind Voraussetzung an der Teilnahme.
Während der Kurs-/Unterrichtszeiten ist der Teilnehmer angehalten den Veranstalter oder von ihm autorisierte Personen (Trainer) sowie Mit-Teilnehmer in unmissverständlicher Form auf mögliche gefährliche Verhaltensweisen seines Pferdes aufmerksam zu machen, dies betrifft insbesondere: Losreißen, Ausschlagen, Beißen, Steigen und ähnliches. Der Teilnehmer haftet für jedes von ihm mitgebrachte Pferd.
Während der gesamten Kurs-/Unterrichtszeit ist es nicht gestattet, Hindernisse ohne ausdrückliche Aufforderung des Veranstalters oder einer von ihm autorisierten Person (Trainer), selbständig zu benutzen. Die selbständige Nutzung der Hindernisse ist später in den Trainings möglich. Den Sicherheitshinweisen des Betreibers und der von ihm autorisierten Personen ist Folge zu leisten.
Beinschutz (der das gesamte Röhrbein umschließt) für alle 4 Pferdebeine ist verpflichtend. Ein Schutz für den Kronrand z.B. in Form von Hufglocken, wird empfohlen.
Sicherheitsausrüstung (Reithelm, Sicherheitsweste, Handschuhe, Stahlkappenschuhe) werden empfohlen. Minderjährige Teilnehmer sind zum Tragen eines Reithelmes verpflichtet, wenn geritten wird.
Der Veranstalter oder von ihm autorisierte Personen können den Teilnehmer des Platzes verweisen, wenn der Teilnehmer sich nicht an die Regeln der Anlage oder des Tierschutzes hält, sich oder andere gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr oder anderweitiger Kosten besteht nicht.
Der Teilnehmer versichert, dass jedes von ihm mitgebrachte Pferd
Haftpflicht versichert ist
keinen Hufschutz mit Stollen oder Stiften trägt
augenscheinlich frei von ansteckenden Krankheiten ist
aus einem gesunden, unauffälligen Bestand stammt
von einem aktuellen Herkunftsstandort kommt, der nicht innerhalb eines behördlich oder anderweitig ausgewiesenen, für Equiden relevanten, Risikobezirkes liegt.
Hunde
Dürfen nicht mit auf das Trainingsgelände gebracht werden! Ein Zurücklassen im Fahrzeug ist ebenfalls nicht möglich, da keine Parkplätze im Schatten vorhanden sind.
Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers werden, soweit geschäftsnotwendig, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet.
Bildrechte
Ich gestatte dem Veranstalter die Nutzung von Bildern, die mich und/oder mein Pferd auf dem Extreme Trail Park zeigen. Es ist nicht gestattet Bilder und / oder Videos die Annika Roemer und/oder Andrea und /oder Hardy Baumbach zeigen zu veröffentlichen oder zu speichern, ohne die ausdrückliche Genehmigung der o.g. Personen.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Kursen/Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich Sachschäden, die sich aus An- , Abfahrt, sowie der Nutzung des Extreme Trail Parks und der Hofanlage ergeben werden ausgeschlossen, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.
Jeder Teilnehmer ist zu jedem Zeitpunkt dazu berechtigt ein Hindernis oder eine Aufgabe auszulassen oder um eine Modifizierung zu bitten. Dies muss in eindeutiger Form gegenüber dem Veranstalter oder von diesem beauftragten Personen (Trainer) kommuniziert werden.
Der Teilnehmer und der Veranstalter kommen darüber überein, dass eine Haftung des Betreibers für Personenschäden ausgeschlossen wird, ausgenommen eine Haftung bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.
Es wird keine Haftung für abgestellt Fahrzeuge und Hänger übernommen.
Auf Garderobe ist selber zu achten, eine Haftung für Verlust oder Beschädigung/Verschmutzung von Garderobe wird ausgeschlossen.
Es wird keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung von Gegenständen übernommen. Dies gilt auch für Sättel und andere Ausrüstungsgegenstände.
Wirksamwerden
Mit der verbindlichen Anmeldung anerkennt jeder Teilnehmer und dessen Begleitpersonen diese verbindlichen Vereinbarungen
Gerichtsstand ist Alsfeld/Lauterbach
Kontakt
anfragen
annika-roemer-trail@web.de
+49 176-57676902 (auch WhatsApp)
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Annika Roemer
Eifaer Straße 11
36323 Grebenau